ESRS mit Augenmaß: Wie Sie Wesentlichkeit, Datenpunkte und Zuständigkeiten sauber aufsetzen

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Von Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer, justReporting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Stand: September 2026.

Wer ESRS richtig angeht, braucht vor allem drei Dinge: eine saubere Wesentlichkeitsanalyse, klare Zuständigkeiten und belastbare Datenprozesse. Genau dort entscheidet sich, ob aus dem Bericht ein verlässliches Steuerungsinstrument wird oder nur eine aufwendige Pflichtübung. Hinzu kommt seit dem 3. Juli 2026 ein vierter Punkt: Die Standards sind überarbeitet worden, und zwar erheblich. In diesem Beitrag lesen Sie, was sich geändert hat, wie Sie die Anforderungen praxisnah strukturieren, Datenpunkte sinnvoll priorisieren und typische Reibungen zwischen Fachbereichen, Management und Prüfung früh entschärfen.

Inhalt

Was hat sich mit der ESRS-Überarbeitung geändert?

Die Standards sind deutlich schlanker geworden. Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 den delegierten Rechtsakt zu den überarbeiteten ESRS angenommen. Nach ihren eigenen Angaben sinkt die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte um über 60 Prozent, die Gesamtzahl der Datenpunkte um über 70 Prozent, und die Kostenentlastung wird auf rund 30 Prozent je Unternehmen geschätzt.

Drei Änderungen wirken sich in der Praxis am stärksten aus:

1. Die Vollprüfung aller Themen entfällt. Bisher mussten Unternehmen jedes Thema und jede einzelne Auswirkung durchgehen. Künftig ist ein Top-down-Ansatz zulässig, der bei Strategie und Geschäftsmodell ansetzt und von dort zu den wesentlichen Themen kommt. Eine Kombination mit einer Bottom-up-Betrachtung bleibt möglich, und jährlich ist zu prüfen, ob sich Wesentliches geändert hat.

2. Freiwillige Angaben entfallen. Über 100 sogenannte Kann-Bestimmungen wurden gestrichen, freiwillige Datenpunkte gibt es nicht mehr.

3. Nicht wesentliche Informationen dürfen nicht mehr berichtet werden. Was nicht wesentlich ist, gehört nicht in den Bericht, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Gleichzeitig ist in ESRS 1 der Grundsatz der sachgerechten Gesamtdarstellung verankert: Der Bericht muss insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln.

Zeitlich gilt: Der Rechtsakt durchläuft nach der Annahme noch das Einspruchsverfahren von Parlament und Rat. Die verpflichtende Anwendung ist für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 vorgesehen, eine freiwillige vorzeitige Anwendung für das Geschäftsjahr 2026 ist möglich.

Für das laufende Geschäftsjahr 2026 stehen berichtende Unternehmen damit vor einer Wahl: weiter nach dem bisherigen Standardsatz berichten, die überarbeiteten ESRS vorziehen, oder den bisherigen Satz mit ausgewählten Erleichterungen anwenden. Diese Entscheidung sollte bewusst getroffen und dokumentiert werden, nicht nebenbei.

Für wen gelten die ESRS überhaupt noch?

Für deutlich weniger Unternehmen als ursprünglich vorgesehen. Die Omnibus-Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 hat den Anwendungsbereich der CSRD auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz begrenzt. Beide Schwellen müssen erfüllt sein. Nach Schätzungen der Kommission sind damit rund 90 Prozent weniger Unternehmen unmittelbar berichtspflichtig.

Ein wichtiger Hinweis zur deutschen Rechtslage: Die CSRD ist in Deutschland noch nicht umgesetzt. Das CSRD-Umsetzungsgesetz befand sich zuletzt im parlamentarischen Verfahren, eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss fand im April 2026 statt. Wer wissen will, was für ihn konkret gilt, sollte den aktuellen Verfahrensstand prüfen und sich nicht auf ältere Übersichten verlassen.

Für nicht mehr berichtspflichtige Unternehmen verschwindet der Informationsbedarf allerdings nicht, er verlagert sich in die Lieferkette. Dafür ist der freiwillige Standard, der Nachfolger des VSME, gedacht.

Warum ESRS oft größer wirkt, als es am Ende sein muss

Viele Unternehmen schauen auf die ESRS-Anforderungen und denken zuerst: Das ist zu viel, zu technisch, zu kleinteilig. Verständlich. Die Standards sind detailliert, die Begriffswelt ist neu, und oft stehen direkt zu Beginn lange Listen möglicher Offenlegungspflichten im Raum.

Der Haken liegt aber meist nicht in der Menge allein. Schwieriger ist, dass Fachbereiche anfangs mit unterschiedlichen Bildern arbeiten. Nachhaltigkeit denkt in Themen, Finanzen in Prozessen, Recht in Risiken, das Management in Entscheidungen. Wenn diese Perspektiven nicht zusammenfinden, wächst Unsicherheit. Und genau dann wirkt ESRS schnell größer, als es praktisch sein muss.

Die gute Nachricht: Mit einer klaren Reihenfolge wird es handhabbar. Erst Wesentlichkeit, dann Datenlogik, dann Verantwortlichkeiten, dann Kontrollen. Klingt simpel? Ist es im Kern auch. Nur sollte man diese Reihenfolge wirklich ernst nehmen.

Wie sind die ESRS aufgebaut?

Die ESRS bestehen aus zwei übergreifenden Standards und zehn Themenstandards. Wer diese Struktur einmal verinnerlicht hat, verliert einen großen Teil des Respekts vor dem Regelwerk.

ESRS 1 enthält die allgemeinen Grundsätze: Wesentlichkeit, Berichtsgrenzen, Wertschöpfungskette, Zeithorizonte, Umgang mit Schätzungen. ESRS 2 enthält die allgemeinen Angaben und ist immer anzuwenden, unabhängig vom Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse. Dort geht es um Governance, Strategie, Geschäftsmodell und um das Verfahren, mit dem Sie Ihre wesentlichen Themen ermittelt haben.

Darauf bauen die Themenstandards auf: fünf zu Umweltthemen (Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser und Meeresressourcen, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft), vier zu sozialen Themen (eigene Belegschaft, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften, Verbraucher und Endnutzer) und einer zur Unternehmensführung. Welche davon Sie anwenden, entscheidet die Wesentlichkeitsanalyse.

Der eigentliche Startpunkt: Wesentlichkeit vor Datensammlung

Ein häufiger Fehler ist der reflexhafte Start mit Datensammlung. Alles wird abgefragt, Excel-Listen wandern durch die Organisation, und am Ende liegt viel Material vor, aber noch keine belastbare Struktur. Das kostet Zeit und Nerven.

Sauberer ist der Weg über die doppelte Wesentlichkeit. Sie klärt, welche Themen aus Wirkungsperspektive und aus finanzieller Perspektive wirklich relevant sind. Das ist kein formaler Haken auf einer Liste, sondern die Grundlage für alles Weitere. Denn erst wenn klar ist, welche Themen wesentlich sind, lässt sich seriös ableiten, welche Angaben und Kennzahlen tatsächlich gebraucht werden.

Worauf es dabei ankommt:

  • nachvollziehbare Kriterien für Bewertung und Priorisierung,
  • eine saubere Einbindung relevanter Funktionen,
  • dokumentierte Annahmen und Entscheidungswege,
  • ein konsistenter Abgleich zwischen Risiken, Auswirkungen und Geschäftsmodell.

Neu und in der Praxis sehr spürbar ist dabei, dass Sie nicht mehr jedes Thema einzeln durchprüfen müssen. Der zulässige Top-down-Ansatz erlaubt es, von Strategie und Geschäftsmodell auszugehen und die Analyse dort zu vertiefen, wo tatsächlich etwas zu erwarten ist. Das reduziert den Aufwand erheblich, verlangt aber eine umso sauberere Begründung dafür, warum ein Thema nicht weiterverfolgt wurde. Genau diese Begründung ist es, die in der Prüfung angesehen wird.

Gerade hier lohnt sich Präzision. Wenn die Wesentlichkeitsanalyse unscharf bleibt, zieht sich das durch den gesamten Bericht. Dann werden Datenpunkte später diskutiert, obwohl die eigentliche Ursache viel früher liegt.

Von der Anforderung zum Datenpunkt: bitte nicht alles gleichzeitig

Sobald wesentliche Themen feststehen, beginnt die eigentliche Übersetzungsarbeit. Aus Standardsprache müssen umsetzbare Anforderungen werden. Das klingt trocken, ist aber einer der wichtigsten Hebel.

Praktisch heißt das: Sie zerlegen die relevanten ESRS-Vorgaben in konkrete Informationsanforderungen. Danach prüfen Sie, welche Daten schon vorhanden sind, welche Quellen belastbar sind und wo Lücken bestehen. Erst jetzt wird sichtbar, was wirklich neu aufgebaut werden muss.

Hilfreich ist eine Einteilung in drei Gruppen:

  • bereits vorhanden: Daten liegen vor, Quelle und Methode sind klar,
  • vorhanden, aber nicht prüfbar genug: Werte existieren, doch Dokumentation oder Freigabeweg fehlen,
  • noch nicht vorhanden: Prozesse, Definitionen oder Erhebungslogiken müssen erst geschaffen werden.

Genau diese Unterscheidung spart Aufwand. Denn oft ist nicht der Datenpunkt selbst das Problem, sondern sein Nachweis. Ein Wert ohne Quelle, Methode und Verantwortlichen hilft später wenig. Er sieht gut aus, trägt aber nicht weit.

Ein Beispiel aus der Praxis, das fast immer in die zweite Gruppe fällt: der Anteil erneuerbarer Energie am Energieverbrauch. Der Wert lässt sich schnell nennen, aber die Frage, worauf er sich stützt, führt regelmäßig ins Leere. Ein Ökostromtarif ist kein Nachweis. Belastbar ist die Angabe erst über entwertete Herkunftsnachweise des Stromlieferanten, mengenmäßig abgestimmt auf den Verbrauch des jeweiligen Standorts im Berichtsjahr.

Zuständigkeiten klären, bevor Rückfragen Kreise ziehen

ESRS ist fast nie ein Ein-Personen-Thema. Personal, Einkauf, Energie, Facility, Recht, Controlling, Risikomanagement, manchmal auch Vertrieb und Produktion: Viele Bereiche liefern Bausteine. Wenn Verantwortlichkeiten vage bleiben, entsteht schnell das bekannte Pingpong. Wer liefert was? In welcher Form? Bis wann? Auf Basis welcher Definition?

Deshalb sollten Sie Zuständigkeiten nicht nur organisatorisch, sondern inhaltlich festlegen. Gute Fragen dafür sind:

  • Wer ist fachlich Eigentümer eines Themas?
  • Wer liefert Daten operativ?
  • Wer prüft Plausibilität und Vollständigkeit?
  • Wer gibt Inhalte zur Veröffentlichung frei?
  • Wo werden Methodikänderungen dokumentiert?

In der Praxis funktioniert das oft am besten über eine einfache Verantwortungsmatrix. Kein Kunstwerk, keine Folienlandschaft, sondern ein Arbeitsdokument, das wirklich genutzt wird. Es schafft Ruhe. Und ganz ehrlich: Genau diese Ruhe ist in ESRS-Projekten Gold wert.

Kontrollen und Nachweise: Was später in der Prüfung zählt

Spätestens wenn die externe Prüfung näher rückt, zeigt sich, wie tragfähig die Vorbereitung war. Dann reicht es nicht mehr, dass ein Wert irgendwo herkommt. Es braucht nachvollziehbare Herleitungen, klare Definitionen und dokumentierte Freigaben.

Wichtig sind unter anderem:

  • eindeutige Datenquellen,
  • dokumentierte Berechnungsmethoden,
  • Versionierung bei Änderungen,
  • Freigabeprozesse für narrative Inhalte und Kennzahlen,
  • Plausibilisierungen zwischen Nachhaltigkeitsdaten und Finanz- oder Personaldaten,
  • nachvollziehbare Begründungen bei Schätzungen.

Gerade narrative Angaben werden oft unterschätzt. Dabei sind sie prüfungsrelevant, weil sie Aussagen über Strategien, Prozesse, Ziele oder Maßnahmen enthalten. Wenn Text und Kennzahl nicht zusammenpassen, fällt das auf. Und dann entstehen Rückfragen, die sich mit sauberer Vorarbeit leicht hätten vermeiden lassen.

Mit der neuen Systematik kommt eine Dokumentationspflicht dazu, die neu ist: Weil nicht wesentliche Informationen nicht mehr berichtet werden dürfen und die Wesentlichkeitsanalyse top-down erfolgen darf, wird die Herleitung selbst zum Prüfungsgegenstand. Wer ein Thema als nicht wesentlich einstuft, sollte begründen können, warum.

Wie wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung geprüft?

Mit begrenzter Sicherheit, und zwar dauerhaft. Der Prüfer gibt dabei keine positive Bestätigung ab, sondern die Aussage, ob ihm bei seiner Prüfung etwas bekannt geworden ist, das gegen die Angaben spricht.

Zwei Punkte dazu, die häufig durcheinandergehen. Erstens: Die ursprünglich in der CSRD vorgesehene spätere Umstellung auf hinreichende Sicherheit ist mit dem Omnibus-Paket gestrichen worden. Es bleibt bei begrenzter Sicherheit. Zweitens: Der zutreffende Begriff ist "Prüfung mit begrenzter Sicherheit", nicht "prüferische Durchsicht". Letztere ist ein anderes Auftragsformat und betrifft Abschlüsse, typischerweise Zwischenabschlüsse.

Maßgeblich für die Durchführung wird der internationale Standard ISSA 5000 sein, anzuwenden für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2026 beginnen. Er löst ISAE 3000 (Revised) für Nachhaltigkeitsprüfungen ab. Das IDW hat dafür im November 2025 den Entwurf einer deutschen Fassung verabschiedet. Bis dahin gelten die Leitlinien des CEAOB zur begrenzten Sicherheit vom September 2024.

Typische Stolperstellen im Mittelstand

Im Mittelstand ist die Lage oft besonders spannend. Einerseits gibt es kurze Wege und schnelle Entscheidungen. Andererseits sind Systeme, Rollen und Dokumentationen nicht immer auf regulatorische Detailtiefe ausgelegt. Das ist kein Nachteil, solange man es früh erkennt.

Typische Stolperstellen sind:

  • Definitionen sind intern nicht einheitlich,
  • Daten liegen in mehreren Einzelsystemen oder dezentralen Dateien,
  • Fachbereiche liefern Werte in unterschiedlichen Zeitständen,
  • qualitative Angaben sind nicht mit Beschlüssen, Richtlinien oder Prozessen hinterlegt,
  • Nachhaltigkeit und Finanzfunktion arbeiten nebeneinander statt miteinander,
  • Angaben zur Wertschöpfungskette beruhen auf Lieferantenzusagen, die nie überprüft wurden.

Genau an diesem Punkt hilft ein pragmatischer Blick von außen. Nicht, um alles neu zu bauen, sondern um das Vorhandene so zu ordnen, dass es belastbar wird. Viele Unternehmen haben nämlich deutlich mehr Substanz im Haus, als sie zunächst denken. Sie muss nur richtig verbunden werden.

Ein pragmatischer Fahrplan für die nächsten Schritte

Wenn Sie ESRS gerade strukturieren oder nachschärfen wollen, hat sich ein schlanker Fahrplan bewährt:

1. Anwendungszeitpunkt festlegen: Für das Geschäftsjahr 2026 bewusst entscheiden, ob Sie die überarbeiteten Standards vorziehen, und die Entscheidung dokumentieren.

2. Wesentlichkeitsanalyse schärfen: Kriterien, Dokumentation und Management-Einbindung prüfen, dabei den zulässigen Top-down-Ansatz nutzen.

3. Angaben zuordnen: Die relevanten Anforderungen den wesentlichen Themen zuordnen und alles streichen, was nach der neuen Systematik nicht mehr berichtet werden darf.

4. Datenlandkarte aufbauen: Quellen, Eigentümer, Methoden und Lücken sichtbar machen.

5. Kontrollpunkte definieren: Plausibilisierung, Freigaben und Nachweise festlegen.

6. Pilotdurchlauf machen: Einen Probebericht oder Teilbereich testweise erstellen.

7. Prüfungsfähigkeit mitdenken: Nicht erst am Ende, sondern von Beginn an.

Das Schöne daran: Dieser Fahrplan ist weder starr noch theoretisch. Er lässt sich an Unternehmensgröße, Branche und Reifegrad anpassen. Und er verhindert, dass operative Teams dauerhaft im Reaktionsmodus bleiben.

So begleitet justReporting ESRS-Projekte

Im Umfeld von ESRS braucht es meist keine großen Worte, sondern Klarheit. Die justReporting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begleitet Unternehmen dabei, Anforderungen in saubere Prozesse, belastbare Nachweise und prüfungsnahe Strukturen zu übersetzen. Gearbeitet wird remote first, der regionale Schwerpunkt liegt im Raum Düsseldorf und Köln, betreut wird bundesweit.

Besonders wertvoll ist dabei die Verbindung aus Nachhaltigkeitsberichterstattung, Prüfungsverständnis und Energierecht. Wer Angaben zu Energieverbrauch, Grünstrom und Emissionen in der Wertschöpfungskette berichten muss, steht am Ende vor genau den Nachweisfragen, mit denen wir uns täglich befassen. Denn ESRS ist eben nicht nur ein Berichtsthema. Es berührt Governance, Datenqualität, interne Kontrollen und oft auch die Zusammenarbeit zwischen bislang getrennten Funktionen.

Ein Hinweis zur Rollentrennung, der uns wichtig ist: Sind wir als Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt, geben wir Hinweise, entscheiden und umsetzen muss das Unternehmen. Beratung zur Gestaltung von Prozessen und Kontrollen erbringen wir für Unternehmen, bei denen wir diese Rolle nicht innehaben.

Jetzt ESRS tragfähig aufsetzen

Wenn Sie Ihre Wesentlichkeitsanalyse schärfen, Angaben sauber zuordnen oder Berichtsinhalte prüfungsfest strukturieren möchten, lohnt sich ein früher, fachlich klarer Austausch. So sparen Sie Schleifen und schaffen eine Grundlage, die auch im nächsten Berichtszyklus trägt.

Kontakt:

justReporting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Rheinpromenade 2

40789 Monheim am Rhein

Telefon: +49 211 74077093

Website: https://justreporting.eu

Für wen dieser Beitrag gedacht ist

Dieser Beitrag richtet sich an Nachhaltigkeitsverantwortliche, Finanzleiter und Geschäftsführer in Unternehmen, die nach CSRD berichten oder sich darauf vorbereiten, sowie an alle, die nach der Omnibus-Reform klären müssen, was für sie künftig überhaupt noch gilt.

Die justReporting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft und begleitet Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und ESRS sowie Berichte nach dem freiwilligen Standard, führt vereinbarte Untersuchungshandlungen zu Grünstrom- und Herkunftsnachweisen in Lieferketten durch, betreut Nachweise nach dem Energiefinanzierungsgesetz einschließlich der Besonderen Ausgleichsregelung und übernimmt gesetzliche Jahresabschlussprüfungen.

Wie und wo wir arbeiten

Wir arbeiten remote first. Unterlagen, Abstimmungen und Rückfragen laufen digital, ein Vor-Ort-Termin findet dann statt, wenn er etwas bringt. Regional sind wir im Raum Düsseldorf und Köln verankert, Kanzleisitz ist Monheim am Rhein. Beratung und prüfungsnahe Leistungen erbringen wir bundesweit.

FAQ

Was hat sich durch die ESRS-Überarbeitung 2026 geändert?

Die überarbeiteten ESRS sind deutlich schlanker: verpflichtende Datenpunkte wurden laut EU-Kommission um über 60 Prozent reduziert, die Gesamtzahl um über 70 Prozent. Neu sind vor allem der zulässige Top-down-Ansatz in der Wesentlichkeitsanalyse, der Wegfall freiwilliger Angaben und die Vorgabe, nicht wesentliche Informationen grundsätzlich nicht mehr zu berichten.

Für wen gelten CSRD und ESRS ab 2026 beziehungsweise 2027 noch?

Nach der Omnibus-Änderungsrichtlinie gelten CSRD und ESRS nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz. Beide Schwellen müssen erfüllt sein. Für viele nicht mehr direkt berichtspflichtige Unternehmen bleibt der Nachhaltigkeitsdruck dennoch über die Lieferkette bestehen.

Wie startet man ein ESRS-Projekt praxisnah?

Ein ESRS-Projekt startet nicht mit Datensammlung, sondern mit einer sauberen doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Erst wenn wesentliche Nachhaltigkeitsthemen aus Wirkungs- und Finanzperspektive klar bestimmt sind, lassen sich relevante ESRS-Datenpunkte, Zuständigkeiten und belastbare Datenprozesse sinnvoll ableiten.

Warum ist die Wesentlichkeitsanalyse im ESRS so wichtig?

Die Wesentlichkeitsanalyse ist der zentrale Startpunkt der ESRS-Berichterstattung, weil sie festlegt, welche Themen, Angaben und Kennzahlen überhaupt berichtet werden müssen. Eine unscharfe Wesentlichkeitsanalyse führt fast immer zu Mehraufwand, unnötigen Datenabfragen und späteren Rückfragen in der Prüfung.

Wie priorisiert man ESRS-Datenpunkte effizient?

ESRS-Datenpunkte sollten nach wesentlichen Themen und nach Datenreife priorisiert werden: bereits vorhanden, vorhanden aber noch nicht prüfbar genug oder noch nicht vorhanden. So lassen sich Ressourcen gezielt auf Nachweise, Methoden, Datenquellen und echte Lücken statt auf unnötige Vollerhebungen konzentrieren.

Welche Rolle spielen Zuständigkeiten und Kontrollen bei ESRS?

Klare Zuständigkeiten, Verantwortungsmatrizen und dokumentierte Kontrollen sind entscheidend für eine prüfungsfeste ESRS-Berichterstattung. Unternehmen sollten fachliche Eigentümer, Datenlieferanten, Plausibilisierer, Freigeber und Dokumentationswege früh festlegen, damit Rückfragen zwischen Fachbereichen, Management und Prüfung nicht eskalieren.

Wie wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS geprüft?

Die ESRS-Nachhaltigkeitsberichterstattung wird mit begrenzter Sicherheit geprüft. Maßgeblich ist künftig ISSA 5000 für Berichtszeiträume ab dem 15. Dezember 2026; bis dahin gelten Übergangsleitlinien. Für die Prüfung zählen vor allem nachvollziehbare Wesentlichkeitsentscheidungen, belastbare Datenquellen, dokumentierte Methoden und konsistente narrative Angaben.

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