ISRS 4400 sinnvoll einsetzen: Wann vereinbarte Untersuchungshandlungen die bessere Wahl sind

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Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer, justReporting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Stand: 21.09.2026.

Sie brauchen belastbare Fakten zu einem klar abgegrenzten Thema, aber keine Prüfung mit Gesamturteil? Dann können vereinbarte Untersuchungshandlungen nach ISRS 4400 (Revised) die passende Lösung sein. Kurz gesagt: Auftraggeber und Wirtschaftsprüfer legen vorab fest, welche Handlungen durchgeführt werden, und der Bericht hält die dabei festgestellten Tatsachen fest. Ein Prüfungsurteil gibt es nicht, auch keine Aussage mit begrenzter Sicherheit. Das Format ist schlank und zielgerichtet und hilft vor allem dann, wenn Banken, Investoren, Gesellschafter, Geschäftspartner oder interne Entscheider konkrete Feststellungen zu definierten Sachverhalten benötigen. Entscheidend ist, dass Ziel, Umfang, Adressaten und die einzelnen Handlungen sauber festgelegt sind. Und ebenso wichtig: zu erkennen, wann eine gesetzliche oder vertragliche Vorgabe ein anderes Format verlangt.

Inhalt

Was sind vereinbarte Untersuchungshandlungen nach ISRS 4400?

Vereinbarte Untersuchungshandlungen sind ein Auftrag, bei dem ein Wirtschaftsprüfer vorab festgelegte Handlungen durchführt und die Ergebnisse als Tatsachenfeststellungen berichtet. Maßgeblicher Standard ist ISRS 4400 (Revised) des International Auditing and Assurance Standards Board, der in seiner überarbeiteten Fassung seit 2022 anzuwenden ist.

Feststellungen sind dabei tatsächliche Ergebnisse, die sich objektiv nachvollziehen lassen, keine Einschätzungen. Seit der Überarbeitung ist der Standard ausdrücklich auch auf nichtfinanzielle Sachverhalte anwendbar, also etwa auf Energie-, Emissions- oder Lieferkettendaten.

In der Praxis ist das sehr greifbar. Stimmen die gemeldeten Stromverbräuche mit den Abrechnungen des Versorgers überein? Ist eine bestimmte Vertragsklausel in den ausgewählten Lieferantenverträgen enthalten? Lassen sich ausgewählte Kennzahlen rechnerisch aus den zugrunde liegenden Systemdaten ableiten? Genau solche Fragen sind typisch.

Der Charme liegt in der Klarheit. Sie legen gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfer fest, was untersucht werden soll, und Sie entscheiden, ob diese Handlungen für Ihren Zweck genügen. Kein Rundumschlag, sondern Fokus.

Worin unterscheiden sich vereinbarte Untersuchungshandlungen von einer Prüfung?

Vereinbarte Untersuchungshandlungen sind keine Prüfung. Der Standard stellt klar, dass ein solcher Auftrag weder eine Abschlussprüfung noch eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit noch ein anderer Auftrag zur Erlangung von Sicherheit ist. Der Wirtschaftsprüfer gibt deshalb weder ein Prüfungsurteil noch eine Aussage mit begrenzter Sicherheit ab.

Die Unterschiede im Überblick:

  • Wer bestimmt den Umfang? Bei vereinbarten Untersuchungshandlungen legt der Auftraggeber die Handlungen gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfer fest. Bei einer Prüfung bestimmt der Prüfer Art und Umfang seiner Prüfungshandlungen selbst, nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen.
  • Was ist das Ergebnis? Hier: Tatsachenfeststellungen zu jeder einzelnen Handlung, einschließlich gefundener Abweichungen. Bei einer Prüfung: ein Urteil mit hinreichender Sicherheit oder eine Aussage mit begrenzter Sicherheit.
  • Wer beurteilt die Aussagekraft? Hier der Leser des Berichts selbst. Der Wirtschaftsprüfer trifft keine Aussage dazu, ob die vereinbarten Handlungen für den Zweck ausreichen.

Daraus folgt eine sprachliche Regel, die für die Kommunikation nach außen wichtig ist: Ein Bericht über vereinbarte Untersuchungshandlungen spricht nicht von „geprüft“, „bestätigt“ oder „verifiziert“. Der Standard stuft solche Begriffe als irreführend ein.

Wann passt ISRS 4400 besonders gut?

ISRS 4400 passt vor allem dann, wenn Sie eine konkrete Fragestellung haben, Dritte nachvollziehbare Feststellungen erwarten und keine Vorschrift ein bestimmtes Prüfungsformat verlangt. Das kann im Finanzierungskontext relevant sein, bei internen Governance-Themen, bei Vertragsabrechnungen oder bei ESG-Daten, die in einer Due Diligence, einer Ausschreibung oder gegenüber Kunden eingeordnet werden sollen.

Besonders gut passt das Format, wenn:

  • der zu untersuchende Sachverhalt eng begrenzt ist,
  • Daten oder Unterlagen zu einem bestimmten Thema nachvollzogen werden sollen,
  • Auftraggeber und vorgesehene Adressaten vorab festlegen können, welche Handlungen sinnvoll sind,
  • keine Gesamtbeurteilung eines Systems oder einer Berichterstattung benötigt wird,
  • die Ergebnisse zeitnah und für einen klar benannten Zweck vorliegen sollen.

Anders gesagt: Wenn Sie keinen Werkzeugkasten für alles brauchen, sondern einen sehr guten Schraubendreher für genau eine Aufgabe.

Typische Einsatzfelder jenseits der klassischen Abschlussprüfung

Viele Unternehmen denken bei Wirtschaftsprüfung zuerst an den Jahresabschluss. Der Bedarf in der Praxis ist aber oft viel spezieller. Genau hier kommen vereinbarte Untersuchungshandlungen ins Spiel.

Typische Einsatzfelder sind etwa:

  • Nachrechnen einzelner Finanzkennzahlen für Gesellschafter oder Kreditgeber, zum Beispiel aus einer Covenant-Berechnung,
  • Nachvollzug bestimmter Vertragsabrechnungen, Lizenzentgelte oder Bonusregelungen,
  • Abgleich von Angaben in Mittelverwendungsnachweisen mit Belegen, soweit der Fördergeber kein anderes Format vorschreibt,
  • Abgleich ausgewählter Verbrauchs-, Mengen- oder Emissionsdaten mit Quelldokumenten,
  • Nachvollzug definierter Datenstränge in Reporting-Prozessen,
  • Abgleich einzelner Lieferantenerklärungen mit den dazugehörigen Unterlagen.

Das ist kein Ersatz für andere Formate. Oft schließt es aber genau die Lücke zwischen interner Plausibilisierung und einer Prüfung mit Urteil.

ESG-, Energie- und Lieferkettendaten: Wo es oft konkret wird

Gerade bei Nachhaltigkeits- und Energiethemen ist die Versuchung groß, alles auf einmal lösen zu wollen. Das bringt selten Ruhe in den Prozess. Häufig hilft es mehr, einzelne neuralgische Punkte gezielt zu untersuchen.

Energiedaten: Wenn Strommengen plötzlich entscheidend werden

Bei Energiedaten geht es oft um die Frage, ob gemeldete Verbräuche, Lastgänge, Vertragswerte und Abrechnungen zusammenpassen. Klingt banal, ist aber oft der Punkt, an dem Projekte ins Stocken geraten. Sobald Datenquellen voneinander abweichen, wird es unerquicklich.

Vereinbarte Untersuchungshandlungen können hier helfen, definierte Mengen, Zeiträume und Belegketten systematisch nachzuvollziehen, etwa für interne Zwecke, für einen Energieliefervertrag oder zur Vorbereitung eines Antrags. Für den Antrag selbst gilt aber: Wo das Energie- oder Förderrecht einen Prüfungsvermerk verlangt, ersetzen vereinbarte Untersuchungshandlungen ihn nicht. Beim Industriestrompreis etwa ist ab einer bestimmten Verbrauchsgröße ein Prüfungsvermerk vorgesehen.

ESG-Kennzahlen: Wenn sie intern schon stehen, extern aber erklärt werden müssen

Unternehmen haben heute oft mehr Daten als früher, aber nicht immer dieselbe Sicherheit im Umgang damit. Eine Kennzahl ist schnell berechnet. Die eigentliche Frage lautet: Lässt sie sich aus Quellen, Methoden und Zuständigkeiten sauber ableiten?

Ein ISRS-4400-Auftrag eignet sich hier für Handlungen mit eindeutigem Ergebnis. Beispiele: die verwendeten Emissionsfaktoren mit der angegebenen Quelle und Version abgleichen, die Summe der Scope-2-Emissionen aus den Standortdaten nachrechnen oder feststellen, ob für jeden Standort eine Stromrechnung für den Berichtszeitraum vorliegt. Nicht geeignet sind Fragen, die eine Beurteilung erfordern, etwa ob eine Scope-Abgrenzung angemessen ist. Dafür braucht es eine Prüfung.

Lieferkettendaten: Wenn Lieferantenangaben plausibel wirken, aber nachvollziehbar sein sollen

Auch in Lieferketten reicht ein Formular allein nicht immer aus. Wenn bestimmte Angaben für Beschaffung, Kundenvorgaben oder interne Steuerung relevant sind, kann es sinnvoll sein, einzelne Punkte gezielt zu untersuchen. Etwa: Liegt für jede ausgewählte Lieferung ein Herkunftsdokument vor, und stimmen Menge und Datum mit der Lieferantenerklärung überein? Nicht alles, sondern das, worauf es wirklich ankommt.

Praxisbeispiel Lieferkette: Gemeinsam mit der ZF Friedrichshafen AG hat justReporting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Ansatz für vereinbarte Untersuchungshandlungen nach ISRS 4400 (Revised) entwickelt, mit dem Lieferanten ihre Angaben zum Grünstrombezug belegen. Festgelegt wurde dabei, welche Untersuchungshandlungen durchzuführen sind und wie, etwa zu den gemeldeten Strommengen und den zugehörigen Nachweisen. Der Lieferant beauftragt die Untersuchung, und ZF erhält einen Bericht mit Tatsachenfeststellungen zu genau den Angaben, die ZF braucht. Der Ansatz geht vom Informationsbedürfnis von ZF aus und ist darauf ausgelegt, den Aufwand für die Lieferanten bei gegebenem Informationsbedürfnis zu minimieren: Die Handlungen sind auf genau die benötigten Angaben begrenzt und für alle Lieferanten gleich. Das macht die Berichte zugleich untereinander vergleichbar.

Wann reichen vereinbarte Untersuchungshandlungen nicht aus?

Vereinbarte Untersuchungshandlungen reichen nicht aus, wenn ein Gesetz, eine Förderrichtlinie oder ein Vertrag ein Urteil mit Sicherheit oder einen bestimmten Vermerk verlangt. Dann bestimmt diese Vorgabe das Format, nicht die Wahl der Beteiligten.

Typische Fälle:

  • Jahresabschlussprüfung: Prüfungspflichtige Gesellschaften brauchen eine Abschlussprüfung mit Bestätigungsvermerk.
  • Nachhaltigkeitserklärung nach CSRD: Für berichtspflichtige Unternehmen ist eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit vorgesehen. Vereinbarte Untersuchungshandlungen können sie nicht ersetzen.
  • Energie- und Förderrecht: Wo ein Prüfungsvermerk verlangt wird, etwa beim Industriestrompreis, ist genau dieser Vermerk erforderlich.
  • Vertragliche Vorgaben: Verlangt ein Kreditvertrag oder ein Kunde ausdrücklich eine Prüfung mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit, genügt ein Bericht über vereinbarte Untersuchungshandlungen nicht.

Die Frage nach dem richtigen Format sollte deshalb am Anfang stehen, nicht am Ende.

Was ein guter ISRS-4400-Auftrag vorab klären muss

Der Erfolg steht und fällt mit der Auftragsdefinition. Handlungen und Feststellungen müssen sich so klar beschreiben lassen, dass sie niemand unterschiedlich auslegen kann. Wenn hier zu vage formuliert wird, entstehen später Missverständnisse.

Vor dem Start sollten diese Fragen beantwortet sein:

1. Zweck: Wofür wird der Bericht gebraucht, und genügt dafür überhaupt ein Bericht ohne Urteil?

2. Gegenstand: Welcher Sachverhalt, welcher Zeitraum, welche Einheiten?

3. Grundlagen: Welche Unterlagen und Datenquellen sind maßgeblich?

4. Handlungen: Was genau wird womit abgeglichen oder nachgerechnet?

5. Auswahl und Abweichungen: Wie wird ausgewählt, und was gilt als Abweichung?

6. Adressaten: Wer erhält den Bericht, und darf er weitergegeben werden?

7. Unabhängigkeit: Welche Anforderungen gelten, und wie wird das im Bericht dargestellt?

Je präziser diese Punkte abgestimmt sind, desto nützlicher wird das Ergebnis. justReporting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützt bei der Auftragsklärung mit Blick auf Umsetzbarkeit, Datenlage und Adressateninteresse. Die Entscheidung, ob die vereinbarten Handlungen für den Zweck genügen, bleibt dabei beim Auftraggeber. Eine gute Klärung spart Schleifen, und genau diese Schleifen kosten in Projekten oft am meisten Energie.

Was steht im Bericht über vereinbarte Untersuchungshandlungen?

Der Bericht führt die durchgeführten Handlungen und die jeweiligen Feststellungen auf, einschließlich gefundener Abweichungen. Ein Gesamturteil enthält er nicht.

Dazu kommen Hinweise, die dem Leser zeigen, wie weit die Feststellungen tragen: wofür der Bericht gedacht ist, dass kein Urteil abgegeben wird und dass weitere Handlungen zu anderen Ergebnissen hätten führen können. Das ist kein Kleingedrucktes, sondern der Rahmen, in dem der Bericht zu lesen ist.

Wo in der Praxis Missverständnisse entstehen

Rund um ISRS 4400 tauchen immer wieder ähnliche Denkfehler auf. Die sollte man kennen.

„Dann schauen Sie einfach mal drüber“ reicht nicht

Ein offener Auftrag ohne präzise Liste der Handlungen passt nicht zum Format. Vereinbarte Untersuchungshandlungen brauchen Klarheit. Sonst erwartet die eine Seite eine tiefe Analyse, während die andere nur definierte Einzelschritte durchführt.

Einzelfeststellungen sind kein Gesamturteil

Die Ergebnisse beziehen sich auf die vereinbarten Handlungen und die dabei festgestellten Tatsachen. Mehr nicht. Wer daraus ein Urteil über ein ganzes System ableiten will, greift zu kurz.

Der Bericht ist keine Werbeaussage

Ein Bericht über vereinbarte Untersuchungshandlungen berechtigt nicht zu Aussagen wie „vom Wirtschaftsprüfer geprüft“ oder „extern bestätigt“. Er ist für den vereinbarten Zweck und die vorgesehenen Adressaten erstellt. Wer ihn in Kundenkommunikation, Ausschreibungen oder auf der Website verwenden will, sollte das vorab mit dem Wirtschaftsprüfer klären.

Schlechte Daten werden durch das Format nicht plötzlich gut

ISRS 4400 ist kein Zauberstab. Wenn Belege fehlen, Datenbrüche bestehen oder Zuständigkeiten ungeklärt sind, zeigt sich das in den Feststellungen. Das ist nicht negativ. Im Gegenteil: Lücken werden sichtbar, bevor sie an anderer Stelle teuer werden.

Wie digitale Zusammenarbeit den Ablauf einfacher macht

Gerade bei klar abgegrenzten Themen funktioniert digitale Zusammenarbeit oft sehr gut. Unterlagen, Datenräume, Auswertungen und Rückfragen lassen sich effizient strukturieren. Vor Ort sind wir dort, wo es notwendig ist oder gewünscht wird, etwa wenn Prozesse, Anlagen oder Dokumentationen anders nicht sinnvoll nachvollzogen werden können.

Das passt zu einem Remote-first-Ansatz. justReporting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft arbeitet remote first, mit Schwerpunkt im Raum Düsseldorf und Köln und Kanzleisitz in Monheim am Rhein, und betreut Mandate bundesweit. Für viele Unternehmen ist das praktisch: kurze Reaktionswege, fachlicher Fokus und trotzdem persönliche Abstimmung, wenn es darauf ankommt.

Fazit: Präzision schlägt Gießkanne

Vereinbarte Untersuchungshandlungen nach ISRS 4400 (Revised) sind immer dann stark, wenn Sie keine pauschale Lösung suchen, sondern belastbare Tatsachenfeststellungen zu einer klar formulierten Frage. Ob Finanzkennzahl, ESG-Datenpunkt, Verbrauchswert oder Lieferanteninformation: Wenn Zweck, Handlungen, Toleranzen und Adressaten sauber definiert sind, entsteht ein Ergebnis, das wirklich nutzbar ist.

Zwei Dinge sind entscheidend. Erstens die Präzision des Zuschnitts, nicht die Menge der untersuchten Themen. Zweitens die ehrliche Vorfrage, ob ein Bericht ohne Urteil für den Zweck genügt oder ob eine Prüfung verlangt ist. Die richtige Abgrenzung ist oft schon die halbe Lösung.

Kontakt aufnehmen

Sie möchten klären, ob vereinbarte Untersuchungshandlungen für Ihren konkreten Fall sinnvoll sind? Dann lohnt sich ein früher Austausch zu Zielsetzung, Adressaten und sinnvoller Abgrenzung.

justReporting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Rheinpromenade 2, 40789 Monheim am Rhein

Telefon: +49 211 74077093

Website: https://justreporting.eu

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Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

FAQ

Was sind vereinbarte Untersuchungshandlungen nach ISRS 4400?

Vereinbarte Untersuchungshandlungen nach ISRS 4400 sind ein Auftrag, bei dem der Wirtschaftsprüfer vorab definierte Handlungen durchführt und ausschließlich Tatsachenfeststellungen berichtet. Es gibt kein Prüfungsurteil und keine begrenzte Sicherheit.

Wann ist ISRS 4400 sinnvoller als eine Prüfung?

ISRS 4400 ist sinnvoll, wenn Unternehmen belastbare Fakten zu einem klar abgegrenzten Thema brauchen, aber keine Prüfung mit Gesamturteil erforderlich ist. Das gilt besonders bei Finanzkennzahlen, ESG-Daten, Energiedaten, Vertragsabrechnungen oder Lieferkettendaten.

Worin liegt der Unterschied zwischen ISRS 4400 und einer Prüfung?

Der Unterschied liegt darin, dass bei ISRS 4400 die vereinbarten Untersuchungshandlungen gemeinsam festgelegt werden und der Bericht nur Tatsachenfeststellungen enthält. Eine Prüfung führt dagegen zu einem Prüfungsurteil oder einer Aussage mit begrenzter Sicherheit.

Für welche Themen eignen sich vereinbarte Untersuchungshandlungen nach ISRS 4400 besonders?

Vereinbarte Untersuchungshandlungen nach ISRS 4400 eignen sich besonders für eng umrissene Fragestellungen wie Covenant-Berechnungen, ESG-Kennzahlen, Emissionsdaten, Stromverbräuche, Lieferantenangaben, Mittelverwendungsnachweise oder Lizenz- und Bonusabrechnungen.

Wann reichen vereinbarte Untersuchungshandlungen nach ISRS 4400 nicht aus?

ISRS 4400 reicht nicht aus, wenn gesetzlich, vertraglich oder förderrechtlich eine Prüfung, ein Bestätigungsvermerk oder eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit vorgeschrieben ist. Beispiele sind die Jahresabschlussprüfung, die CSRD-Nachhaltigkeitsprüfung oder bestimmte Vorgaben im Energie- und Förderrecht.

Was muss vor einem ISRS-4400-Auftrag geklärt werden?

Vor einem ISRS-4400-Auftrag müssen Zweck, Gegenstand, Zeitraum, Datenquellen, konkrete Untersuchungshandlungen, Auswahlkriterien, Abweichungen und Adressaten klar definiert werden. Nur mit sauberem Zuschnitt liefern vereinbarte Untersuchungshandlungen nach ISRS 4400 nutzbare Ergebnisse.

Was steht im Bericht über vereinbarte Untersuchungshandlungen nach ISRS 4400?

Ein Bericht nach ISRS 4400 enthält die durchgeführten Untersuchungshandlungen und die dazu festgestellten Tatsachen einschließlich Abweichungen. Er enthält ausdrücklich kein Prüfungsurteil, keine Bestätigung und keine Verifizierung.

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