VSME pragmatisch umsetzen: Nachhaltigkeitsberichte, die Mittelständler wirklich entlasten

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Mit KI erstellt

Von Jannik Hassel, Wirtschaftsprüfer, justReporting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Stand: September 2026.

Kurz gesagt: Wenn Ihr Unternehmen Nachhaltigkeitsinformationen liefern soll, aber kein zu umfangreiches Berichtssystem aufbauen möchte, ist der VSME ein sinnvoller Weg. Der Standard hilft dabei, Erwartungen von Banken, Kunden und Geschäftspartnern strukturiert zu erfüllen, ohne unnötigen Ballast. Seit dem Omnibus-Paket kommt ein zweiter, oft übersehener Nutzen dazu: Der Standard begrenzt, was berichtspflichtige Geschäftspartner von Ihnen überhaupt verlangen dürfen. Wichtig ist vor allem, früh zu klären, welche Daten wirklich gebraucht werden, wer sie liefert und wie daraus ein belastbarer Bericht entsteht.

Inhalt

Warum VSME gerade jetzt so relevant ist

Viele Unternehmen spüren es längst im Alltag: Nachhaltigkeit ist kein Randthema mehr. Nicht nur große Konzerne fragen Informationen ab, sondern auch Banken, Investoren, Auftraggeber und Lieferkettenpartner. Und dann steht man schnell vor der Frage: Müssen wir jetzt einen umfangreichen Nachhaltigkeitsbericht aufbauen?

Nicht unbedingt. Genau hier wird der VSME spannend. Der Standard ist darauf ausgelegt, kleinen und mittleren Unternehmen eine praktikable Struktur zu geben. Also kein Berichtswesen, das mehr Kräfte bindet als es Nutzen bringt, sondern ein Rahmen, der Ordnung schafft. Das ist besonders wertvoll, wenn Anforderungen von außen steigen, intern aber Zeit und Ressourcen knapp sind.

Dazu kommt eine Entwicklung, die viele noch nicht auf dem Schirm haben. Seit der Omnibus-Änderungsrichtlinie ist der Standard nicht mehr nur ein Angebot, sondern auch eine Grenze. Dazu weiter unten mehr.

Ist der VSME verpflichtend?

Nein. Der VSME begründet keine Berichtspflicht. Er ist ein freiwilliger Standard für Unternehmen, die nicht unter die CSRD fallen.

Er wirkt aber in zwei Richtungen, und die zweite ist die eigentlich interessante. Erstens gibt er nicht berichtspflichtigen Unternehmen eine anerkannte Struktur, um Auskünfte zu geben, statt jeden Fragebogen einzeln zu beantworten. Zweitens begrenzt er, was berichtspflichtige Geschäftspartner überhaupt verlangen dürfen. Die Omnibus-Änderungsrichtlinie hat dafür eine Regelung in die Bilanzrichtlinie eingefügt: Ein berichtspflichtiges Unternehmen darf von Geschäftspartnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten grundsätzlich nicht mehr Informationen verlangen, als der freiwillige Standard vorsieht. Für kleinere Unternehmen ist die Grenze noch enger gezogen. Anwendbar ist das für Geschäftsjahre ab 2027.

Praktisch heißt das: Wer sich am Standard orientiert, kann einem sehr umfangreichen Fragebogen künftig mit einer sachlichen Begründung begegnen, statt ihn widerwillig auszufüllen.

Was hat sich 2026 geändert? Vom VSME zum Voluntary Standard

Der Standard hat einen neuen Namen und eine neue Rechtsgrundlage bekommen. Die Entwicklung in drei Schritten:

1. Die EFRAG hat den VSME Ende 2024 in seiner finalen Fassung vorgelegt.

2. Die EU-Kommission hat ihn im Sommer 2025 mit einer Empfehlung aufgegriffen. Eine Empfehlung ist rechtlich unverbindlich, sie hat dem Standard aber offizielles Gewicht gegeben.

3. Auf Grundlage der geänderten Bilanzrichtlinie hat die Kommission im Sommer 2026 eine delegierte Verordnung angenommen, die den Voluntary Standard festlegt. Er löst den VSME begrifflich ab, behält die Modulstruktur aber bei und fügt nach Angaben der Kommission keine neuen Datenpunkte hinzu.

Wenn Ihnen also beide Bezeichnungen begegnen, meinen sie im Kern dasselbe Regelwerk. In der Praxis wird der Begriff VSME noch eine Weile weiterleben, während offizielle Dokumente zunehmend vom Voluntary Standard sprechen.

Ein Hinweis zur Sorgfalt: Der delegierte Rechtsakt durchläuft nach der Annahme noch das Einspruchsverfahren von Parlament und Rat. Bis zur Veröffentlichung im Amtsblatt ist er noch nicht in Kraft.

Was steht eigentlich drin? Basis-Modul und Comprehensive-Modul

Der Standard besteht aus zwei Modulen, und schon das ist eine Erleichterung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf, der noch drei Module vorsah.

Das Basis-Modul umfasst eine überschaubare Zahl von Angaben. Es deckt die Grundlagen der Berichterstattung ab, dazu Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen, weitere Umweltthemen wie Abfall und Wasser sowie Angaben zu Beschäftigten und zur Unternehmensführung. Für viele Anfragen von Banken und Kunden reicht dieses Modul aus.

Das Comprehensive-Modul baut darauf auf und richtet sich an Unternehmen, deren Geschäftspartner oder Kreditgeber mehr wissen wollen, etwa zu Strategie, Zielen oder Risiken.

Der wichtigste Unterschied zu den ESRS: Eine Wesentlichkeitsanalyse ist nicht erforderlich. Sie berichten die vorgesehenen Angaben, ohne vorher aufwendig herleiten zu müssen, welche Themen für Ihr Unternehmen wesentlich sind. Diese Vereinfachung ist ein wesentlicher Grund, warum der Standard für den Mittelstand praktikabel ist.

Praktisch nützlich: Die EFRAG stellt ein digitales Template samt XBRL-Taxonomie bereit, auch in deutscher Sprache.

Für wen der Standard besonders interessant ist

Der VSME ist vor allem für mittelständische Unternehmen interessant, die selbst nicht berichtspflichtig sind, aber dennoch verlässlich Auskunft geben müssen. Das betrifft zum Beispiel Unternehmen, die regelmäßig Nachhaltigkeitsfragen von Kunden beantworten, Kreditanfragen begleiten oder in Ausschreibungen geforderte ESG-Angaben liefern sollen.

Die Zahl dieser Unternehmen ist mit dem Omnibus-Paket deutlich gewachsen. Die Änderungsrichtlinie hat den Anwendungsbereich der CSRD stark eingeschränkt: Berichtspflichtig sind künftig im Grundsatz nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz. Nach Schätzungen der Kommission sind damit deutlich weniger Unternehmen unmittelbar erfasst als ursprünglich vorgesehen. Der Informationsbedarf verschwindet dadurch aber nicht, er verlagert sich in die Lieferkette.

Mit anderen Worten: Wer immer wieder Excel-Listen, Fragebögen und Einzelanfragen manuell zusammensucht, hat meist schon ein Reporting-Thema, auch ohne formale Pflicht. Der VSME kann dann helfen, aus Reaktion endlich Struktur zu machen.

Weniger Kür, mehr Klarheit: Was VSME leisten soll

Der große Vorteil liegt in der Vereinfachung. Statt alles zu berichten, was theoretisch möglich wäre, geht es um nachvollziehbare, relevante und angemessen aufbereitete Informationen. Das klingt unspektakulär. Ist aber Gold wert.

Denn ein guter Nachhaltigkeitsbericht muss nicht überladen sein. Er muss verständlich sein, konsistent sein und zu Ihrem Unternehmen passen. Dazu gehören typischerweise Angaben zu Umweltaspekten, sozialen Themen und Unternehmensführung, aber eben in einer Form, die für mittelständische Strukturen machbar bleibt.

Das Ziel ist nicht, Eindruck durch Masse zu machen. Das Ziel ist Glaubwürdigkeit.

Die typischen Stolperfallen im Mittelstand

Ganz ehrlich: Die meisten Probleme entstehen nicht am Standard selbst, sondern im Alltag. Daten liegen in verschiedenen Abteilungen. Zuständigkeiten sind unklar. Verbräuche werden anders erfasst als Personalkennzahlen. Lieferanteninformationen sind lückenhaft. Und häufig fehlt ein gemeinsames Begriffsverständnis.

Dann beginnt das bekannte Spiel: Controlling hat einen Teil, HR einen anderen, der Einkauf wieder etwas anderes. Alle arbeiten ordentlich, aber nicht im gleichen Takt. Das Ergebnis? Viel Aufwand, wenig Sicherheit.

Eine Stolperfalle sei besonders genannt, weil sie in der Praxis viel Zeit kostet: der Stromverbrauch. Er wirkt trivial, ist es aber nicht. Wer hier eine Zahl aus der Buchhaltung nimmt, berichtet schnell einen Betrag in Euro statt eines Verbrauchs in Kilowattstunden.

Gerade deshalb lohnt sich ein sauberer Start. Nicht perfekt. Aber geordnet.

So gelingt der Einstieg ohne Berichtsfrust

Ein pragmatischer VSME-Start beginnt nicht mit Layout oder Formulierungen, sondern mit einer Bestandsaufnahme. Welche Informationen werden bereits erhoben? Welche Anfragen kommen regelmäßig von außen? Welche Kennzahlen sind belastbar? Und wo gibt es erkennbare Lücken?

Danach wird es deutlich einfacher. Sinnvoll ist oft dieses Vorgehen:

1. relevante Berichtsinhalte definieren, also entscheiden, ob das Basis-Modul reicht,

2. vorhandene Datenquellen identifizieren,

3. Verantwortlichkeiten festlegen,

4. Erhebungslogik vereinheitlichen,

5. Dokumentation und Freigabeprozess aufbauen.

Das klingt technisch, und ist es in Teilen auch. Aber es bringt Ruhe rein. Wer einmal klare Abläufe hat, spart bei jeder späteren Anfrage Zeit.

Welche Daten oft schon da sind, nur eben verstreut

Viele Unternehmen unterschätzen, wie viel bereits vorhanden ist. Strom- und Wärmeverbräuche? Liegen meist in Rechnungen oder Energiesystemen. Mitarbeitendenzahlen, Fluktuation oder Weiterbildungsdaten? Oft im Personalbereich. Governance-Themen? Stecken häufig in Richtlinien, Freigabeprozessen oder Compliance-Strukturen.

Das Problem ist selten der völlige Datenmangel. Das Problem ist eher: Die Informationen sind nicht in einer Berichtslogik gebündelt. Genau hier setzt gute Nachhaltigkeitsberatung an. Sie übersetzt vorhandene Informationen in eine belastbare Struktur und sorgt dafür, dass aus vielen Einzelteilen ein verständliches Gesamtbild wird.

Wie aus einzelnen Kennzahlen ein belastbarer Bericht wird

Ein Bericht wirkt erst dann professionell, wenn Zahlen, Aussagen und Prozesse zusammenpassen. Wenn also zum Beispiel Umweltkennzahlen genannt werden, sollte auch klar sein, wie sie ermittelt wurden. Wenn soziale Themen beschrieben werden, sollte die Darstellung zur tatsächlichen Unternehmenspraxis passen. Klingt selbstverständlich, ist aber in der Realität oft die größte Baustelle.

Deshalb ist Qualität im Reporting selten nur eine Frage des Schreibens. Sie ist eine Frage der Nachvollziehbarkeit. Wer hat welche Zahl geliefert? Nach welcher Logik? Zu welchem Stichtag? Gab es Schätzungen? Wurden Annahmen dokumentiert?

Solche Fragen klingen trocken. Sie sind aber der Unterschied zwischen einem hübschen Text und einer belastbaren Berichterstattung.

Ein Hinweis, der später viel Arbeit spart: Wenn Sie Angaben zum Stromverbrauch machen und dabei Grünstrom ausweisen, dokumentieren Sie gleich mit, worauf sich das stützt. Ein Ökostromtarif allein reicht als Nachweis in der Regel nicht. Als belastbar gilt vor allem der Nachweis über entwertete Herkunftsnachweise Ihres Stromlieferanten. Wer das erst nachträglich aufarbeitet, arbeitet doppelt.

Muss der VSME-Bericht geprüft werden?

Nein, der Standard selbst sieht keine Prüfungspflicht vor. Er ist freiwillig, und damit grundsätzlich auch jede externe Bestätigung.

In der Praxis fragen allerdings zunehmend Banken und Großkunden danach, ob die Angaben von einer unabhängigen Stelle angesehen wurden. Dafür gibt es zwei sinnvolle Formate, die sich im Aufwand deutlich unterscheiden. Bei einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit gibt der Wirtschaftsprüfer eine Aussage darüber ab, ob ihm etwas bekannt geworden ist, das gegen die Angaben spricht. Bei vereinbarten Untersuchungshandlungen wird dagegen vorab festgelegt, welche Angaben untersucht werden; berichtet werden dann die Feststellungen, ausdrücklich ohne Urteil und ohne Sicherheit. Das ist in der Regel schlanker und für viele Lieferantenanfragen ausreichend.

Welches Format passt, hängt davon ab, wer die Information verlangt und wofür er sie verwendet. Diese Frage sollte man klären, bevor man einen Auftrag erteilt, nicht danach.

Warum externe Begleitung oft Zeit spart

Viele Unternehmen versuchen zunächst, das Thema nebenbei intern zu lösen. Das ist verständlich. Nur zeigt die Praxis oft: Was als kleine Zusatzaufgabe startet, zieht sich schnell durch mehrere Bereiche und kostet mehr Zeit als gedacht.

Externe Begleitung bringt vor allem Struktur, Methodik und einen nüchternen Blick von außen. Gerade bei der Einführung eines VSME-orientierten Reportings kann das sehr hilfreich sein. Die justReporting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützt Unternehmen dabei, Anforderungen verständlich zu machen, Datenprozesse sauber aufzusetzen und Berichte so zu entwickeln, dass sie sowohl praktikabel als auch belastbar sind. Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeitsberichterstattung und Energierecht haben wir dabei im Blick, worauf es bei einer späteren Prüfung ankommt.

Das ist besonders dann hilfreich, wenn Sie nicht bei null anfangen wollen, aber trotzdem sicherstellen möchten, dass Inhalte nachvollziehbar, effizient und adressatengerecht aufgebaut sind.

Fazit: Lieber schlank starten als später hektisch reagieren

Der VSME ist kein Selbstzweck. Der Standard ist vor allem eine Chance, Nachhaltigkeitsinformationen endlich geordnet, realistisch und mit Augenmaß aufzubauen. Wer heute sauber startet, reduziert später Rückfragen, verhindert unnötigen Aktionismus und stärkt die eigene Kommunikationsfähigkeit gegenüber Banken, Kunden und Partnern. Und ab 2027 hat er zusätzlich ein Argument in der Hand, wenn Anfragen über das Ziel hinausschießen.

Und Hand aufs Herz: Ein klarer, schlanker Prozess ist fast immer besser als hektisches Zusammensuchen unter Zeitdruck.

Jetzt den VSME-Einstieg sauber aufsetzen

Wenn Sie Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung pragmatisch und belastbar entwickeln möchten, lohnt sich ein strukturierter Start. Die justReporting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begleitet Sie dabei, die Anforderungen des freiwilligen Standards verständlich einzuordnen, Datenquellen sinnvoll zu nutzen und daraus einen Bericht zu entwickeln, der in der Praxis funktioniert.

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich, dauert 25 oder 50 Minuten und findet digital statt.

Jetzt unverbindlichen Termin buchen

Kontakt:

justReporting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Rheinpromenade 2, 40789 Monheim am Rhein

Telefon: +49 211 74077093

Website: https://justreporting.eu

Für wen dieser Beitrag gedacht ist

Dieser Beitrag richtet sich an mittelständische Unternehmen, die Nachhaltigkeitsinformationen liefern sollen, ohne selbst nach der CSRD berichtspflichtig zu sein, sowie an Geschäftsführer, Kaufmännische Leiter und Nachhaltigkeitsverantwortliche, die Anfragen von Banken, Kunden und Auftraggebern strukturiert beantworten wollen.

Die justReporting GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft in diesem Umfeld Nachhaltigkeitsberichte nach ESRS und dem freiwilligen Standard, führt vereinbarte Untersuchungshandlungen zu Grünstrom- und Herkunftsnachweisen in Lieferketten durch, prüft die Meldungen zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) nach dem EnFG und übernimmt gesetzliche Jahresabschlussprüfungen.

Wie und wo wir arbeiten

Unterlagen, Abstimmungen und Rückfragen laufen digital, vor Ort sind wir dort, wo es notwendig ist oder gewünscht wird. Regional sind wir im Raum Düsseldorf und Köln verankert, Kanzleisitz ist Monheim am Rhein. Mandate betreuen wir bundesweit.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

FAQ

Was ist der VSME bzw. Voluntary Standard für mittelständische Unternehmen?

Der VSME, heute auch Voluntary Standard genannt, ist ein freiwilliger ESG-Standard für Unternehmen, die nicht unter die CSRD fallen. Er hilft mittelständischen Unternehmen, Nachhaltigkeitsberichte schlank, strukturiert und belastbar aufzusetzen und Anfragen von Banken, Kunden und Geschäftspartnern effizient zu beantworten.

Ist der VSME für den Mittelstand verpflichtend?

Nein, der VSME ist freiwillig und begründet keine eigene Berichtspflicht. Für den Mittelstand ist er aber praktisch wichtig, weil er eine anerkannte Struktur für ESG-Daten und Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet und damit Einzelanfragen und Fragebögen reduziert.

Warum ist der VSME ab 2027 besonders relevant?

Ab 2027 kann der VSME bzw. Voluntary Standard überzogene Informationsforderungen von berichtspflichtigen Geschäftspartnern begrenzen. Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten müssen dann grundsätzlich nicht mehr Nachhaltigkeitsinformationen liefern, als der freiwillige Standard vorsieht.

Welche Inhalte umfasst der VSME-Nachhaltigkeitsbericht?

Der VSME besteht aus einem Basis-Modul und einem Comprehensive-Modul. Das Basis-Modul deckt zentrale ESG-Daten wie Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen, Abfall, Wasser, Beschäftigte und Unternehmensführung ab; das Comprehensive-Modul ergänzt weitergehende Angaben etwa zu Strategie, Zielen und Risiken.

Braucht man für den VSME eine Wesentlichkeitsanalyse wie bei den ESRS?

Nein, beim VSME ist keine Wesentlichkeitsanalyse erforderlich. Genau das macht den Standard für mittelständische Unternehmen besonders pragmatisch, weil die vorgesehenen Nachhaltigkeitsangaben ohne aufwendige ESRS-Logik berichtet werden können.

Wie gelingt der Einstieg in die VSME-Berichterstattung ohne großen Aufwand?

Ein guter Einstieg in die VSME-Berichterstattung beginnt mit einer Bestandsaufnahme vorhandener ESG-Daten, wiederkehrender Kunden- und Bankenanfragen sowie klarer Zuständigkeiten. Danach sollten Datenquellen, Erhebungslogik, Dokumentation und Freigabeprozess schlank, aber belastbar aufgebaut werden.

Muss ein VSME-Bericht geprüft werden?

Nein, der VSME sieht keine Prüfungspflicht vor. In der Praxis kann eine freiwillige externe Prüfung oder vereinbarte Untersuchungshandlungen dennoch sinnvoll sein, wenn Banken, Großkunden oder Lieferkettenpartner belastbare Nachhaltigkeitsinformationen verlangen.

Mit KI-Unterstützung erstellt
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